Post verliert das Umsatzsteuer-Privileg – was die geplante Streichung für Ihre Portokosten bedeutet

Isometrische Illustration: Briefstapel, Taschenrechner und transparentes Balkendiagramm als Symbol für Kostentransparenz bei der Geschäftspost

Written by Alexander Grimm

Seit 2004 bei PRESORT nun verantwortlich für Produktion, Marketing und Logistik, liegt mein zentraler Fokus auf der Zufriedenheit unserer Kunden.

Juli 4, 2026

Seit Jahren gibt es im deutschen Briefmarkt eine Ungleichheit, die kaum jemand sieht, aber viele bezahlen: Die Deutsche Post – künftig DHL – durfte Geschäftspost umsatzsteuerfrei einsammeln und zustellen. Ihre Wettbewerber mussten auf ihre Leistung 19 Prozent Umsatzsteuer berechnen. Diese Asymmetrie soll nun fallen.

19 %

Umsatzsteuer, die bisher nur Wettbewerber berechnen mussten

~60 %

der Wettbewerber-Briefmengen entfallen auf Versender ohne Vorsteuerabzug

Was genau geplant ist

Nach einem Ende Juni 2026 vorgelegten Gesetzentwurf soll die Umsatzsteuerbefreiung der Post für das Einsammeln und Verteilen von Geschäftspost gestrichen werden. Der Bund erwartet daraus rund 115 Millionen Euro jährliche Mehreinnahmen; die Wettbewerber halten den tatsächlichen Vorteil sogar für deutlich höher. Die Massnahme ist Teil eines grösseren Reformpakets und soll nach den bisher bekannten Plänen ab 2027 greifen. Wichtig: Es handelt sich um einen Gesetzentwurf, noch nicht um geltendes Recht. Die Post hält an der Befreiung fest und beruft sich auf europäisches Recht. Wer heute Entscheidungen trifft, sollte den Trend kennen – aber niemand sollte so tun, als sei die Sache entschieden.

Der Punkt, den fast alle übersehen: der Vorsteuerabzug

Ob dieser 19-Prozent-Vorteil überhaupt eine Rolle spielt, hängt an einer einzigen Frage: Können Sie Vorsteuer ziehen? Für ein Unternehmen mit vollem Vorsteuerabzug ist Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten. Anders bei Organisationen, die keine Vorsteuer abziehen können: Für sie ist jeder Prozentpunkt ein echter, endgültiger Kostenblock. Genau hier wirkte das Post-Privileg wie eine Mauer – ein Wettbewerber musste die Post erst um rund 19 Prozent netto unterbieten, nur um gleichzuziehen.

Zwei gleich lange Wege auf einen hellen Horizont – Symbol für faire Wettbewerbsbedingungen im Briefmarkt

Fällt die Mauer, zählt wieder der ehrliche Netto-Vergleich – auf gleichem Spielfeld.

Wen es besonders betrifft

Banken & Versicherer

Kontoauszüge, Policen, Beitragsmitteilungen: hohe Volumina, meist ohne Vorsteuerabzug.

Behörden, Kommunen & Kirchen

Bescheide und amtliche Post in grosser Zahl – jeder Prozentpunkt Porto wirkt direkt im Haushalt.

Gesundheit & Bildung

Krankenkassen, Versorger und Bildungseinrichtungen zählen zu den grössten Briefversendern überhaupt.

Was sich für dieses Segment ändert

Fällt das Privileg, muss auch die Deutsche Post und ihre verbundenen Unternehmen auf Geschäftspost künftig Umsatzsteuer berechnen. Für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Versender bedeutet das: Der künstliche Preisvorsprung anderer Anbieter verschwindet, und es zählt wieder der ehrliche Vergleich der Netto-Leistung. Genau in diesem Vergleich spielt PRESORT ihre Stärke aus – Poststellenmanagement, Umweltkonzepte und Service stehen dann nicht mehr gegen einen wettbewerbsverzerrenden 19-Prozent-Preisvorsprung. Wie sich Konsolidierung gegenüber dem Einzelversand rechnet, zeigt der Beitrag Briefkonsolidierung vs. DV-Einzelversand.

»Fällt das Privileg, zählt wieder der ehrliche Vergleich der Netto-Leistung – nicht ein künstlicher 19-Prozent-Preisvorsprung.«

Was Sie jetzt tun können

Prüfen Sie zwei Dinge: Ist Ihre Organisation vorsteuerabzugsberechtigt? Und wie hoch ist Ihr monatliches Briefvolumen? Aus beidem ergibt sich, ob und wie stark Sie das Thema betrifft. Unser kostenloser Postkosten-Quick-Check macht diese Rechnung transparent – ohne Verpflichtung, mit einem konkreten Netto-Vergleich für Ihr Volumen. Alle Hintergründe und den Selbstcheck finden Sie auf unserer Themenseite zur Umsatzsteuer-Wende im Briefmarkt.

Betrifft die Umsatzsteuer-Wende Ihr Briefvolumen?

Nennen Sie uns Branche und Volumen – wir rechnen Ihnen unverbindlich den ehrlichen Netto-Vergleich aus.

Dieser Beitrag gibt den Stand des Gesetzentwurfs wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die steuerliche Bewertung im Einzelfall gehört in die Hand Ihrer Steuerberatung.

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