19 %
Umsatzsteuer, die bisher nur Wettbewerber berechnen mussten
~60 %
der Wettbewerber-Briefmengen entfallen auf Versender ohne Vorsteuerabzug
Was genau geplant ist
Nach einem Ende Juni 2026 vorgelegten Gesetzentwurf soll die Umsatzsteuerbefreiung der Post für das Einsammeln und Verteilen von Geschäftspost gestrichen werden. Der Bund erwartet daraus rund 115 Millionen Euro jährliche Mehreinnahmen; die Wettbewerber halten den tatsächlichen Vorteil sogar für deutlich höher. Die Massnahme ist Teil eines grösseren Reformpakets und soll nach den bisher bekannten Plänen ab 2027 greifen. Wichtig: Es handelt sich um einen Gesetzentwurf, noch nicht um geltendes Recht. Die Post hält an der Befreiung fest und beruft sich auf europäisches Recht. Wer heute Entscheidungen trifft, sollte den Trend kennen – aber niemand sollte so tun, als sei die Sache entschieden.
Der Punkt, den fast alle übersehen: der Vorsteuerabzug
Ob dieser 19-Prozent-Vorteil überhaupt eine Rolle spielt, hängt an einer einzigen Frage: Können Sie Vorsteuer ziehen? Für ein Unternehmen mit vollem Vorsteuerabzug ist Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten. Anders bei Organisationen, die keine Vorsteuer abziehen können: Für sie ist jeder Prozentpunkt ein echter, endgültiger Kostenblock. Genau hier wirkte das Post-Privileg wie eine Mauer – ein Wettbewerber musste die Post erst um rund 19 Prozent netto unterbieten, nur um gleichzuziehen.
Fällt die Mauer, zählt wieder der ehrliche Netto-Vergleich – auf gleichem Spielfeld.
Wen es besonders betrifft
Banken & Versicherer
Kontoauszüge, Policen, Beitragsmitteilungen: hohe Volumina, meist ohne Vorsteuerabzug.
Behörden, Kommunen & Kirchen
Bescheide und amtliche Post in grosser Zahl – jeder Prozentpunkt Porto wirkt direkt im Haushalt.
Gesundheit & Bildung
Krankenkassen, Versorger und Bildungseinrichtungen zählen zu den grössten Briefversendern überhaupt.
Was sich für dieses Segment ändert
Fällt das Privileg, muss auch die Deutsche Post und ihre verbundenen Unternehmen auf Geschäftspost künftig Umsatzsteuer berechnen. Für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Versender bedeutet das: Der künstliche Preisvorsprung anderer Anbieter verschwindet, und es zählt wieder der ehrliche Vergleich der Netto-Leistung. Genau in diesem Vergleich spielt PRESORT ihre Stärke aus – Poststellenmanagement, Umweltkonzepte und Service stehen dann nicht mehr gegen einen wettbewerbsverzerrenden 19-Prozent-Preisvorsprung. Wie sich Konsolidierung gegenüber dem Einzelversand rechnet, zeigt der Beitrag Briefkonsolidierung vs. DV-Einzelversand.
»Fällt das Privileg, zählt wieder der ehrliche Vergleich der Netto-Leistung – nicht ein künstlicher 19-Prozent-Preisvorsprung.«
Was Sie jetzt tun können
Prüfen Sie zwei Dinge: Ist Ihre Organisation vorsteuerabzugsberechtigt? Und wie hoch ist Ihr monatliches Briefvolumen? Aus beidem ergibt sich, ob und wie stark Sie das Thema betrifft. Unser kostenloser Postkosten-Quick-Check macht diese Rechnung transparent – ohne Verpflichtung, mit einem konkreten Netto-Vergleich für Ihr Volumen. Alle Hintergründe und den Selbstcheck finden Sie auf unserer Themenseite zur Umsatzsteuer-Wende im Briefmarkt.
Betrifft die Umsatzsteuer-Wende Ihr Briefvolumen?
Dieser Beitrag gibt den Stand des Gesetzentwurfs wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die steuerliche Bewertung im Einzelfall gehört in die Hand Ihrer Steuerberatung.




