Kleinunternehmer und E-Rechnung: Sie müssen nicht – aber warum es sich lohnt

Kleinunternehmer und E-Rechnung: E-Rechnung am Laptop empfangen und freiwillig versenden

Written by Alexander Grimm

Seit 2004 bei PRESORT nun verantwortlich für Produktion, Marketing und Logistik, liegt mein zentraler Fokus auf der Zufriedenheit unserer Kunden.

August 19, 2025

Als Kleinunternehmer sind Sie vom Versand der E-Rechnung befreit – empfangen müssen Sie aber. Diese Unterscheidung sorgt für Verwirrung. Wir bringen Ordnung hinein und zeigen, warum sich der freiwillige Umstieg trotzdem lohnt.

Empfangen · Pflicht

Seit 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können – auch Kleinunternehmer, Nebenerwerb und Vereine.

Versenden · befreit

Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen versenden – eine echte Erleichterung.

Die Pflicht, die bleibt

Ein blosses E-Mail-Postfach genügt für den Empfang auf Dauer nicht. Den rechtlichen Rahmen finden Sie in unserer Übersicht zur E-Rechnungspflicht.

Die Befreiung beim Versand

Die Befreiung ist kein Grund, das Thema ganz beiseitezulegen. Die regionale IHK Rhein-Neckar erläutert die Ausnahmen im Detail.

Kleinunternehmer und E-Rechnung: freiwilliger Versand lohnt sich durch schnellere Bearbeitung und geringere Kosten

Befreit vom Versand, aber nicht vom Nutzen: Wer freiwillig digital abrechnet, spart Zeit und Kosten – und erfüllt Kundenwünsche.

Warum freiwillig trotzdem sinnvoll ist

Wer freiwillig E-Rechnungen versendet, profitiert mehrfach: schnellere Bearbeitung beim Kunden, geringere Porto- und Druckkosten, erfüllte Kundenwünsche und eine festere Geschäftsbeziehung. Gerade grössere Auftraggeber bevorzugen zunehmend Lieferanten, die digital abrechnen.

Der niedrigschwellige Einstieg

Mit PRESORT-IDX werden Sie kostenfrei empfangsbereit und können – wenn Sie möchten – ebenso einfach selbst versenden. Kein IT-Projekt, keine Fixkosten-Falle, ideal für kleine Strukturen. Wer einzelne Empfänger noch per Brief bedient, nutzt ergänzend den Hybridversand.

»Befreit vom Versand – aber nicht vom Nutzen. Freiwillig digital abzurechnen zahlt sich für Kleinunternehmer aus.«

Häufige Fragen für Kleinunternehmer

Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können?
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können – auch Kleinunternehmer, Nebenerwerb und Vereine.
Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen versenden?
Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind vom Versand der E-Rechnung befreit. Sie dürfen weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen ausstellen – sofern der Empfänger zustimmt.
Warum lohnt sich der freiwillige Versand trotzdem?
Schnellere Bearbeitung beim Kunden, geringere Porto- und Druckkosten, erfüllte Kundenwünsche und eine festere Geschäftsbeziehung – gerade grössere Auftraggeber bevorzugen digitale Lieferanten.

Werden Sie kostenfrei empfangsbereit

Wir richten Ihren Eingang ein und zeigen Ihnen, wie einfach der freiwillige Versand ist – unverbindlich und auf Ihre Grösse zugeschnitten.

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