Empfangen · Pflicht
Seit 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können – auch Kleinunternehmer, Nebenerwerb und Vereine.
Versenden · befreit
Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen versenden – eine echte Erleichterung.
Die Pflicht, die bleibt
Ein blosses E-Mail-Postfach genügt für den Empfang auf Dauer nicht. Den rechtlichen Rahmen finden Sie in unserer Übersicht zur E-Rechnungspflicht.
Die Befreiung beim Versand
Die Befreiung ist kein Grund, das Thema ganz beiseitezulegen. Die regionale IHK Rhein-Neckar erläutert die Ausnahmen im Detail.
Warum freiwillig trotzdem sinnvoll ist
Wer freiwillig E-Rechnungen versendet, profitiert mehrfach: schnellere Bearbeitung beim Kunden, geringere Porto- und Druckkosten, erfüllte Kundenwünsche und eine festere Geschäftsbeziehung. Gerade grössere Auftraggeber bevorzugen zunehmend Lieferanten, die digital abrechnen.
Der niedrigschwellige Einstieg
Mit PRESORT-IDX werden Sie kostenfrei empfangsbereit und können – wenn Sie möchten – ebenso einfach selbst versenden. Kein IT-Projekt, keine Fixkosten-Falle, ideal für kleine Strukturen. Wer einzelne Empfänger noch per Brief bedient, nutzt ergänzend den Hybridversand.
»Befreit vom Versand – aber nicht vom Nutzen. Freiwillig digital abzurechnen zahlt sich für Kleinunternehmer aus.«




