Fairer Wettbewerb kommt in den Briefmarkt

Das Umsatzsteuer-Privileg der Deutschen Post/DHL auf Geschäftspost soll fallen (geplant, voraussichtlich ab 2027). Entlastet wird ausgerechnet die Gruppe, die am meisten Porto zahlt und die Umsatzsteuer nicht zurückholen kann.

Zwei gleich lange Wege auf einen hellen Horizont – faire Wettbewerbsbedingungen im Briefmarkt

19 %

Preisnachteil, den Wettbewerber ohne das Privileg ausgleichen mussten

~60 %

der Wettbewerber-Briefmengen kommen von Versendern ohne Vorsteuerabzug

Worum es geht

Seit Jahren durfte die Deutsche Post – künftig DHL – Geschäftspost umsatzsteuerfrei einsammeln und zustellen, während Wettbewerber 19 Prozent Umsatzsteuer berechnen mussten. Ein Ende Juni 2026 vorgelegter Gesetzentwurf will diese Asymmetrie beenden. Wichtig: Es ist ein Entwurf, noch nicht geltendes Recht. Ob der Vorteil überhaupt wirkt, hängt an einer Frage: Können Sie Vorsteuer ziehen? Wenn nicht, ist jeder Prozentpunkt ein echter Kostenblock – hier wirkte das Privileg wie eine Mauer.

Was der Wegfall des Privilegs bringt

Fairer Wettbewerb

Berechnet auch die Post künftig Umsatzsteuer, verschwindet der künstliche Preisvorsprung. Es zählt wieder der ehrliche Netto-Vergleich.

Echte Kostentransparenz

Für Versender ohne Vorsteuerabzug wird die Rechnung planbar. Zwei Zahlen entscheiden: Vorsteuer-Status und Briefvolumen.

Wert statt Preis-Claim

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Betrifft mich das? Der 3-Fragen-Selbstcheck

1 · Vorsteuer

Kann Ihre Organisation Vorsteuer ziehen? Wenn nein (Banken, Versicherer, Behörden, Krankenkassen, Kirchen, Bildung), ist jeder Prozentpunkt ein echter Kostenblock.

2 · Volumen

Wie hoch ist Ihr monatliches Briefvolumen? Je grösser das Aufkommen – Kontoauszüge, Policen, Bescheide –, desto stärker der Effekt.

3 · Branche

Zählen Sie zu den nicht vorsteuerabzugsberechtigten Grossversendern? Auf diese Gruppen entfallen rund 60 Prozent der Wettbewerber-Briefmengen.

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Fällt der künstliche Preisvorsprung, stehen unsere Stärken im Vordergrund. Vertiefen Sie einzelne Themen:

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»Fairer Wettbewerb entlastet ausgerechnet die Versender, die am meisten Porto zahlen und die Umsatzsteuer nicht zurückholen können.«

Häufige Fragen

Ist die Streichung schon beschlossen?
Nein. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf (Stand Ende Juni 2026), noch nicht um geltendes Recht. Die Anwendung ist voraussichtlich ab 2027 geplant. Die Post hält an der Befreiung fest.
Wen betrifft der Wegfall des Privilegs besonders?
Vor allem Organisationen ohne Vorsteuerabzug: Banken und Finanzdienstleister, Versicherungen, Behörden und Kommunen, Krankenkassen, Kirchen und Bildungseinrichtungen. Für Unternehmen mit vollem Vorsteuerabzug ändert sich netto nichts.
Warum spielt der Vorsteuerabzug die entscheidende Rolle?
Mit Vorsteuerabzug ist Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten. Ohne Vorsteuerabzug ist jeder Prozentpunkt ein echter, endgültiger Kostenblock – rund 19 Prozent.
Was sollten Versender jetzt tun?
Nicht auf das Inkrafttretensdatum warten, sondern die eigene Aufstellung prüfen: Vorsteuer-Status und monatliches Briefvolumen. Der kostenlose Postkosten-Quick-Check zeigt den ehrlichen Netto-Vergleich für Ihr Volumen.

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Diese Seite ordnet die öffentlich diskutierte Rechtslage ein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die steuerliche Bewertung im Einzelfall gehört in die Hand Ihrer Steuerberatung. Der Stand bezieht sich auf den Gesetzentwurf; die Kommunikation bleibt durchgängig konditional.

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